Übertritt ans Joseph-von-Fraunhofer-Gymnasium

Die Wahl der richtigen schulischen Laufbahn ist für die persönliche Entwicklung und den späteren Lebensweg eines Kindes von größter Wichtigkeit. In einer Zeit gewaltiger Umwälzungen in Technik und Wirtschaft mit Entwicklungen, die noch kaum absehbar sind, ist eine möglichst fundierte Ausbildung das Wichtigste, das man einem Kind mitgeben kann. Je breiter die schulische Vorbildung ist, um so größer sind die beruflichen Möglichkeiten. Deshalb sollte einem geeigneten Kind der anspruchsvolle Bildungsweg über ein Gymnasium nicht vorenthalten werden.

 

Der Eintritt in das Gymnasium ist nach der 4. Klasse der Grundschule bzw. nach der 5. Klasse der Hauptschule möglich. Das Höchstalter beträgt 12 Jahre.

 

Alle Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe erhalten am 4. Mai 2009 ein Übertrittszeugnis. Die Hauptschule stellt auf Antrag der Erziehungsberechtigten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis aus.

 

Stellt die abgebende Schule die Eignung des Kindes für das Gymnasium fest, ist der Übertritt ohne Probeunterricht möglich.

 

Grundsätzlich geeignet ist ein Schüler, wenn er aus den Fortgangsnoten der Jahrgangsstufe 4 in den drei Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde einen Notendurchschnitt von mindestens 2,33 erreicht hat.

 

Erfolgt der Übertritt nach der Jahrgangsstufe 5 der Hauptschule, so ist ein Notendurchschnitt von 2,00 aus den Fächern Deutsch und Mathematik notwendig.

 

Bestätigt also das Übertrittszeugnis die Eignung für das Gymnasium nicht und wünschen die Eltern trotzdem den Übertritt, muss der Schüler an o.a.  Probeunterricht (dreitägig) teilnehmen. Dabei wird das Kind in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft, an den ersten beiden Tagen schriftlich, der dritte Tag dient dem Unterrichtsgespräch. Die Aufgaben werden zentral vom Staatsministerium gestellt. Für das Bestehen des Probeunterrichts ist ein Durchschnitt von mindestens 3,50 in den beiden Fächern erforderlich. (Schüler, die im Übertrittszeugnis den Schnitt von 2,66 bestätigt bekommen haben und im Probeunterricht den Schnitt von mindestens 4,00 erzielen, können ohne weitere Prüfung in eine Realschule aufgenommen werden.)

 

Alle Schülerinnen und Schüler, die am Probeunterricht teilnehmen wollen, müssen gleichfalls fristgerecht am Joseph-von-Fraunhofer-Gymnasium angemeldet werden.

 

 

Die Termine zum Übertrittsverfahren 2010

(siehe auch unter Termine):

 

23.2.2010           Gemeinsame Informationsveranstaltung zum Übertritt an die

                         Chamer Gymnasien in der Sporthalle des Joseph-von-Fraunhofer-

                         Gymnasiums (19.00 Uhr) 

                     
19.3.2010           Tag der offenen Tür am Joseph-von-Fraunhofer-

                         Gymnasium (14.30 - 18.00 Uhr)

 

10. - 14.5.2010   Anmeldung am Joseph-von-Fraunhofer-Gymnasium

                         (8.00 - 17.00 Uhr)
                         Bitte bringen Sie das Übertrittszeugnis der Grundschule, die 

                         Geburtsurkunde sowie ein Passfoto Ihres Kindes mit.


18. - 20.5.2010   Eventuell Probeunterricht (heuer zentral für die beiden

                         Chamer Gymnasien am Joseph-von-Fraunhofer-Gymnasium

                         jeweils 8.30 Uhr)

 

Für die persönliche und telefonische Beratung und für Auskünfte jeder Art stehen der Schulleiter OStD Rudolf Reinhardt, sein Stellvertreter StD Dr. Hubert Balk sowie der Beratungslehrer StR Uwe Mißlinger zur Verfügung.

 

 

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